Eine Übersicht unserer
aktuellen Mitgliederbeschlüsse
Bestehende Mitgliederbeschlüsse – Stand 2025 | ||
---|---|---|
Datum | Beschluss / Erläuterung | Wirksam |
1992 | 1992 Abschlag Energie je Parzelle erheben | |
1993 | 1993 Ergänzung Nutzungsverträge | |
1995 | GO neu, Trennung Energie u. Energie für Wasser | |
1997 | Aufnahmegebühr 25 DM, nicht geleistete Stunden je 10 DM, Aufwandsentschädigung Vorstand: Vorsitzende/r. u. Kassierer 50 DM/Mon. Mitglieder 20 DM/Monat,Ltr. Prüfgruppe: 10 DM/ Monat, Energieableser 20 DM/Jahr, Facharbeiterleistungen mit 10 DM/h vergüten. Finanz- u. Kassenplan erstellen. Weiterführung der E-Trennung. Neuer Weg für Nr. 78 / 79. Nachtparken in der Anlage erlaubt. An Mitglieder Rechnungen senden, Mahngebühren 1. M = 3 DM, 2. M = 5 DM und jeweils Porto | neue Beschlüsse u.a. 2001, 2004, 2017, 2022 |
1998 | Neue GO, Umlage 100 DM für Pumpenhaus | |
1999 | Trennung E-Versorgung für Sparte I, II und III | |
1999 | Neue Verteilerkästen, Umlage 100 DM, 2000 Vereins- Fest, neuer Außenzaun an der Datze | |
2000 | Beitrag auf 40 DM, Umlage 50 DM | |
2001 | Pumpenhaus Wasserkessel Reinigung oder neu bauen Reparatur Schaltschrank Nr. 5, neuen Weg mit Kies auffüllen, Bienenwagen aufstellen, Sichern der Gemeinnützigkeit. | |
2001 | Neufassung GO, Neufassung Satzung, Aufwandsentschädigung in €: Vors. und Kassierer je 25 €/Mon. Mitglieder u. Ltr. PG je 10 €/Mon. PG Mitgl. 5 €/Mon., EAbl. 10 €/Jahr | |
2003 | Vorhaben zu Energie u. Pumpenhaus 2003 und 2004 – 50 € Umlage, Umlegen von Energieverlusten auf die Parzellen, Energie für 2003 auf 15 ct. Anfertigen Vereinsschild, 10 € Pfand für Zusatzschlüssel | |
2004 | Berechnung nicht geleisteter SOLLArbeitsstunden / Ersatzbeitrag je Std. 20 € | |
2005 | Wasserumlage: Höhe ist abhängig v.d. Gartenfläche und den Kosten -> Umlage der Kosten der Wassergewinnung auf die Gärten, variable Höhe, entsprechend der Gesamt- Kosten der Wassergewinnung nach Berechnung d. Vorstandes | ab 2005 |
2006 | Vorstand kann die Grundmittel- Umlage bei Bedarf festlegen Limit 50 € Beschluss VV 28.1.2006 | |
2006 | Umlage des elektrischen Leitungsverlust entsprechend der bezogenen elektrischen Arbeit (Verursacherprinzip). Die Berechnung des zuordenbaren spezifischen Leitungsverlustes erfolgt nach der bezog. elektrischen Arbeit (pro kWh) | |
2006 | 3 Arbeitsstunden pro Jahr, für nicht geleistete Stunden 10€ zu zahlen, mehr als 10 Std. können auf Antrag mit 5 € vom Verein vergütet werden, neue Mitglieder leisten Std., wenn sie bis 15.8. des Jahres eingetreten sind. Elektroordnung ist Bestandteil der GO, neue Leitungen für Parz. 66 bis 79; Vereinsfest 20 Jahre | ab 2005 |
2008 | Aufwandsentschädigung Vorsitzender & Finanzverwalter -> von 20€ auf 25€ | ab 2008 |
2010 | Umnutzung Garten 16 als Gemeinschaftshaus | |
2010 | Pächterwechsel: Nur mit ausfüllen eine Checkliste ab 2010 | ab 2010 |
2010 | Energie/Wasser/ Verlustkosten -> Jährlich entschieden laut Rechnung Versorger & Verbrauch | |
2010 | Mahngebühren 1.Mahnung 2,50€, 2.Mahnung 5€ + Porto (bei Nichtzahlung auf nächster JRE) | |
2010 | Mitgliedsbeitrag von 26€ auf 35€ | |
2010 | Umlage benötigter Grundmittelerhaltung (GM- Fonds) und Reparaturbedarf pro Garten. Rücklagenbildung und Reparatur – Bedarf Folgejahr regulär 40 € | |
2012 | Vereinsbeitrag pro Garten 35,00 €, darin enthalten ist die Abführung an den Regionalverband (von 12,50 auf 17.50) | |
2012 | Grundmittel – Reparatur – Umlage pro Garten // Neuer Beschluss regulär 35 € Vorstand kann die Grundmittel-Umlage bei bedarf festlegen Limit 50€ Beschluss VV 28.01.2006 | |
2014 | Elektro- Abschlag f. Folgejahr 75% / für Elektroarbeiten auf JRE | ab 2015 |
2014 | Zahlung Umlage – Vorstand kann bei Bedarf die Grundmittel- Umlage festlegen -> Umlage für Investitionen regulär 35,00 € / Limit 50,00 € | ab 2015 |
2017 | Arbeitsstunden Soll – pro nicht geleisteter Arbeitsstunde alt = 15 € neu = 20 € -> Auslastung des Arbeitsstundenpotenzials lt. Satzung §5 Abs.4, Vergütung externer DL und Sonderstunden | ab 2017 |
2017 | Zusatzschließanlage Eingangstor -> Ausgabe des Schlüssels erfolgt gegen 20.00 € Pfandgebühr. GO Pkt.8 Bei Verlust des Schlüssels wird der Ersatz der Schließanlage in Rechnung gestellt. Regelung Schließzeite Saison für das Zusatzschloss: von Wasser an- bis Wasser abstellen. (Nach Aushang im Schaukasten) , Einfahrtszeit zusätzlich am Samstag 09:00-11:30 Uhr. | ab 2017 |
2018 | Höhe der Aufnahmegebühr für neue Mitglieder von 25 € auf 50 €. Bei Neuaufnahme ist die Aufnahmegebühr sofort fällig. | |
2018 | Sicherheitsleistung (Kaution) für neue Mitglieder (200 € für 3 Jahre) Die weitere Bearbeitung der Aufnahme / Übernahme Übernahme des Gartens erfolgt nur nach Zahlung der Kaution. | bis 2022 |
2018 | Ausweispflicht bei Neuaufnahme von Mitgliedern -> Alle auf den Pachtvertag eingetragenen Personen weisen sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis aus. Sie haften gesamtschuldnerisch gegenüber dem Verein. | ab 2018 |
2018 | Meldepflicht bei Datenänderung der Mitglieder -> Bearbeitungsgebühr 20€ bei versäumter Meldung kann erhoben werden. | |
2019 | Umwandlung Parzelle 104 in Naturgarten mit Bienen und Hummelwiese wegen ständiger Überflutung des Grundstückes | |
2019 | Der Vorstand erhält die Berechtigung neue Verwaltungsgebühren zur Absicherung der Geschäftstätigkeit des Vereins zu erheben und die bestehenden Verwaltungsgebühren (Mahnkosten usw.) in der Höhe den Erfordernissen und des tatsächlichen Aufwandes anzupassen. Der Vorstand ist berechtigt, jeweils die Zustellungskosten des Vorganges zuzüglich zu erheben. Der Vorstand muss den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung darüber berichten und den Vorgang begründen. Auf Verlangen von Mitgliedern ist im Rahmen von Vorstandssitzungen oder anderen Beratungen detaillierte Auskunft drüber zu geben. | ab 2019 |
2019 | Entschädigungsaufwand bei Pächterwechsel 25 €, Erhöhung der Stellvertretervergütung | ab 2019 |
2019 | Stundenvergütung von Extra-Stunden ist nach Qualifikation möglich | |
2019 | Der Vereinshauthalt wird bei Bedarf mit einer variablen Ergänzungsumlage stabilisiert. | |
2020 | Veränderung Aufwandsentschädigung Vorstandsmitglieder Stellvertreter Vorsitzender: 20 €/Mon.(alt10 €) 4 Mitglieder: 15 € (alt 10 €) Prüfgruppe (gesamt): 75 € / Jahr (alt 60 €), Aufwandsentschädigung für kooptierte Vorstandsmitglieder mit Faktor 0,5 | |
2020 | Neufassung der Wahlordnung | |
2020 | Einführung der dynamischen Ergänzungsumlage ab JRE 2021 | ab 2020 |
2022 | Abschaffung der Kaution bei Neuaufnahme von Mitgliedern, dafür wird die Aufnahmegebühr, Rückwirkend zum 01.01.2022 von 50,00 € auf 250,00 € angehoben. | ab 2022 |
2022 | Errichtung eines neuen Außenzaunes in Etappen | ab 2022 |
2022 | Einbau einer geeichten Wasserdurchflussmengen-Meßeinrichtung (Wasserzähler) für Rohwasser nach Auflage der Unteren Wasserbehörde | |
2022 | Erhöhung der Gemeinschaftsstunden für den Abrechnungszeitraum 2022/2023 von derzeit 2 auf 3 Stunden (pro Jahr 1,5h) | 2022_2023 |
2022 | Bei Pächterwechsel erfolgt nur noch die Übergabe eines Schlüssel für das Eingangstor in die Gartensparte. Bei Mehrbedarf von Schlüsseln, muss sich der Pächter auf eigene Kosten anfertigen lassen. | ab 2022 |
2022 | Änderung Kaufvertrag § 3 – Übernahme aller Aussenstände bei Kauf | ab 2022 |
2023 | Anpassung Satzung, Gartenordnung, Pachtvertäge an gesetzliche Regelungen, Korrekturen von Unstimmigkeiten. | |
2024 | Umwidmung Garten 76 zur Nutzung als Wendefläche | |
2024 | Änderung Gemeinschaftstunden (Soll) auf 2h / Jahr, Anpassung Ersatzbetrag für nicht geleistete Stunden von 20 auf 25 €, Vergütung Mehrstunden ab doppeltem Soll (ab 5.) ohne Antrag mit max. 10 € | ab 2024 |
2024 | Anpassung Verwaltungsgebühr zur Gartenübergabe auf 50 €, da immer 2 Vorstandsmitglieder erforderlich sind. | ab 2024 |
2024 | Anpassung Elektroordnung zur Verlustberechnung und Balkonkraftwerke | |
2025 | Anpassung der Wasserabrechnung: Aufteilung der Gesamt-Kosten der Wassergewinnung als gleiche Pauschale pro Garten, unabhängig von der Gartengröße (Änderung Beschluss von 2005) | ab 2025 |